top of page

Schutzimpfungen

 

sind Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus können Krankenkassen die Kosten für bestimmte Reiseimpfungen übernehmen.

Impfpflicht ab dem 1. März 2020, soll Kinder vor Masern schützen

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

https://www.kvberlin.de/suche/index.html?sy=0&q=masern+impfpflicht

  • Regelimpfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche, die jedes Kind erhalten sollte: Hepatitis B, Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Haemophilus influenzae Typ B (Hib.)-Infektion, Pertussis (Keuchhusten), Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Humane Papillomaviren für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren

 

  • Auffrischimpfungen (unterschiedlich in den Satzungen der Kassen geregelt), die bei Erwachsenen aufgefrischt oder bei fehlender Grundimpfung nachgeholt werden sollen:Diphtherie (alle 10 Jahre empfohlen), Tetanus

 

  • Indikationsimpfungen (unterschiedlich in den Satzungen der Kassen geregelt) bei erhöhter Gefährdung von Personen und bei Angehörigen bestimmter Alters- oder Risikogruppen: Influenza (Standardimpfung für Personen ab 60 Jahre), Pneumokokken-Infektion (Standardimpfung für Personen ab 60 Jahre), Frühsommermeningo-Enzephalitis (FSME), Haemophilus influenza Typ B (Hib.)-Infektion, Infektion-Hepatitis A und B, Tollwut, Meningokokken-Infektion, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Varizellen, Röteln, Pertussis (Keuchhusten)

bottom of page